Geschäftsbedingungen der Firma
abacus-components GmbH – Reichelsheim
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Die nachstehenden Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ab sofort für alle Lieferungen und Leistungen. Es sei denn, dass hiervon abweichende Bedingungen ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Handels- und Kaufrechtes, sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wird.
1. Angebote und Preise
Sämtliche Angebote sind unverbindlich hinsichtlich Preis- und Liefermöglichkeiten sowie Lieferfristen. Zwischen-Verkauf bleibt vorbehalten. Die Preise verstehen sich ausschließlich Umsatzsteuer ab Lager Reichelsheim (ausgenommen davon sind Spezialangebote). Bei ungerechtfertigter Annahmeverweigerung sind uns die entstehenden Kosten (10% des Kaufpreises) zu ersetzen, der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen. Eine ungerechtfertigte Annahmeverweigerung liegt auch vor, wenn ein Kunde wegen einer etwas längeren Lieferzeit die Ware nicht annimmt, ohne vorher den Auftrag zu stornieren.
2. Lieferfristen und Termine
Lieferfristen und Termine sind unverbindlich, Teillieferungen sind zulässig. Unvorhergesehene Lieferungs-Hindernisse wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Bereich oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw. berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sofern wir die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten haben oder uns in Verzug befinden, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von ½ % für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche jedweder Art sind ausgeschlossen. Teile die kurzfristig vergriffen sind, werden automatisch als Rückstand vorgemerkt und schnellstens nachgeliefert. Im anderen Fall erfolgt auf der Rechnung eine Stornierung oder der Vermerk, dass der Artikel nach einer gewissen Zeit wieder neu anzufordern ist.
3. Versand
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Bei Versand in das Ausland gelten ergänzend zu diesen Bedingungen die internationalen Lieferbedingungen entsprechend den Incoterms 1990.
4. Verpackung
Die Verpackung wird gesondert berechnet.
5. Zahlungsbedingungen und Basis der Rechnungslegung
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart ist, ohne Rücksicht auf Mängelrügen sofort nach Erhalt der Ware ohne Abzug fällig. Wird die Frist von 5 Tagen überschritten, so können Verzugszinsen in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden, sofern von uns nicht ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist. Wird in nicht-deutscher Währung fakturiert, erfolgt die Berechnung auf der Basis des Tageskurses zu Euro am Tag der Rechnungsstellung. Bei Abweichungen von mehr als 5% am Tage des Zahlungseinganges sind wir zu einer Nachberechnung befugt.
6. Eigentumsvorbehalt
Alle von uns gelieferten Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung
unser Eigentum. Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn er
seine gesamten Verbindlichkeiten aus allen Warenlieferungen und aus
allen Schecks und aus allen Wechseln getilgt hat. Bei Warenpfändungen
oder sonstigen Zugriffen Dritter hat der Käufer auf unser Eigentum
hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Bei Verarbeitung
mit anderen, uns nicht gehörenden Waren durch den Käufer, steht uns das
Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Erzeugnisse
zum Wert des Fertigfabrikates zu.
Für die neue Sache gilt sonst das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung, gleichgültig ob
die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung veräußert worden ist,
werden bereits jetzt an uns abgetreten. Wird die so beschriebene
Vorbehaltsware zusammen mit anderen, nicht von uns erhaltenen Waren
veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus der Weiterveräußerung
nur in Höhe unseres Lieferpreises.
Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zu
unserem jederzeit zulässigen Widerruf einzuziehen. Übersteigen die uns
aufgrund des Eigentumsvorbehalts zustehenden Sicherungen den Wert der
gesicherten Forderungen um mehr als 25%, verpflichten wir uns, die
Sicherungen freizugeben.
7. Mängel
Beanstandungen sind innerhalb 14 Tagen nach Eingang der Ware zu
melden. Die von abacus gelieferte Ware ist vor Einbau in üblicher Weise
zu prüfen und zu untersuchen. Bei berechtigten Mängelrügen haben wir das
Recht, entweder die Mängel zu beseitigen oder die Ware unter Gutschrift
des berechneten Betrages zurückzunehmen oder in angemessener Frist
kostenlos Ersatz zu leisten oder dem Käufer den Minderwert der Ware
gutzuschreiben. Weitergehende Ansprüche aus Mängelhaftung sind
ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Schadensersatzansprüche aus
irgendwelchem Grund, es sei denn, sie beruhen auf Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft oder es läge eine vorsätzliche oder grob
fahrlässige Vertragsverletzung vor. Bereits benützte Teile, insbesondere
wenn diese bereits eingebaut waren, sind vom Umtausch ausgeschlossen.
Liegt ein von abacus zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist
abacus nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung
berechtigt. Ist abacus zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht
bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene
Fristen hinaus aus Gründen, die abacus zu vertreten hat, oder schlägt in
sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der
Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder
eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende
Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen -
ausgeschlossen. Abacus haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet abacus
nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des
Bestellers.
Soweit die Haftung von abacus ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt
dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und
Erfüllungsgehilfen. Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit
die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie
gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche aus Produkthaftung,
Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft oder
Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung gemäß geltend macht.
Gleiches gilt bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertretender
Unmöglichkeit.
Sofern abacus fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist
die Ersatzpflicht für Sach- oder Personenschäden auf den typischerweise
entstehenden Schaden beschränkt.
Die Gewährleistung beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum. Bei Reklamationen
muss das Kaufdatum mit einer Rechnung nachgewiesen werden. Die
Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die
Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde die gelieferte
Ware verändert. Diese Frist ist eine Verjährungsfrist und gilt auch für
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit keine Ansprüche aus
unerlaubter Handlung geltend gemacht werden.
8. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und soweit gesetzlich zulässig ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Michelstadt. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Im Zweifel gilt die deutsche Version der Vertragsbedingungen als Auslegungsregel.
Auf die Steuerfreiheit nach § 6A, Abs. 1 UStG innerhalb der EG wird hingewiesen.